Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches, Europäisches und Internationales Unternehmensrecht
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Profil

Die am Lehrstuhl unternommenen Forschungsarbeiten sollen nicht nur zur Auslegung des geltenden Rechts beitragen, sondern dieses auch hinterfragen und auf eine Verbesserung des derzeitigen Zustands hinwirken. Methodisch wird dabei Rechtswissenschaft primär als Realwissenschaft verstanden, die sich mit den Folgen von Rechtsnormen beschäftigt und Gesetzgebungsinstitutionen berät, etwa mit Blick auf unterschiedliche Regulierungsstrategien. Damit verbunden ist ein interdisziplinärer Ansatz, der insbesondere die Erkenntnisse und Modelle der Ökonomik und der Psychologie einbezieht. Dabei betreibt der Lehrstuhl vermehrt auch empirische Forschung (Datenerhebungen, ökonometrische Untersuchungen, quantitative Rechtsvergleichung). Normativ wird insbesondere auf das Ziel einer Gesamtwohlfahrtsmaximierung (Effizienz) zurückgegriffen. Die Arbeit des Lehrstuhls ist international vernetzt, insbesondere mit anglo-amerikanischen Universitäten (ständige Gastprofessur an der Oxford University, weitere Gastprofessuren etwa an der Harvard Law School sowie an der University of Cambridge). Augenmerk wird auch auf einen guten Kontakt zur Praxis gelegt, und zwar sowohl thematisch als auch personell in Form zahlreicher Tagungen, Ausbildungsangebote und sonstiger Veranstaltungen mit ausgewiesenen Praktikern.

Während die vertragsrechtlichen Untersuchungen vom Allgemeinen Teil über das Schuldrecht bis hin zum Sachenrecht klassische Diskussionen aufgreifen, um diese durch moderne Methoden zu bereichern, bildet das Unternehmensrecht den stärksten Schwerpunkt des Lehrstuhls. Mit Blick auf sehr grundlegende Trends geht es hier (vgl. dazu auch Eidenmüller, Forschungsperspektiven im Unternehmensrecht, ZGR 2007, 484–499) etwa um die Entwicklung des Unternehmensrechts hin zu einer größeren Marktorientierung des Rechts, das Aufkommen neuer Mechanismen der Regelsetzung und -durchsetzung (Privatisierung des Rechts, Regulierungswettbewerb) sowie einen verstärkten Regeltransfer, insbesondere durch Übernahme anglo-amerikanischer Rechtskonzepte.

Dabei steht gegenwärtig – gefördert durch eine LMUexcellent-Forschungsprofessur – der Wettbewerb der Gesellschaftsrechte und der Insolvenzrechte in Europa im Zentrum der Forschungsaktivitäten. Ziel ist dabei zunächst, die rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen des Wettbewerbs der Gesellschaftsrechte und der Insolvenzrechte in Europa systematisch zu erfassen und die Intensität des Wettbewerbs festzustellen. Dies ist Ausgangspunkt für eine normative Bewertung dieses Wettbewerbs, die Anhaltspunkte für eine Gestaltung seiner Rahmenbedingungen liefern kann. Vor dem Hintergrund des Wettbewerbs steht zugleich die Effizienz der nationalen Gesellschafts- bzw. Insolvenzrechte im Blickpunkt. Einzelprojekte in diesem Gesamtrahmen beschäftigen sich derzeit mit der Societas Europaea (SE), der Effizienz von Restrukturierungsverfahren, der Unternehmensfinanzierung sowie dem Vorhaben zur Einführung einer Europäischen Privatgesellschaft (EPG).

Eine nicht nur in der Forschung, sondern auch für die Ausbildung zentrale und weithin anerkannte Funktion nimmt schließlich das Centrum für Verhandlungen und Mediation (CVM) wahr. Das CVM ist eingebettet in die Forschungsaktivitäten des Lehrstuhls im Bereich des Verfahrensrechts. Es handelt sich um eine Forschungsstelle der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität. Ihr Tätigkeitsbereich umfasst alle Gebiete der alternative dispute resolution (ADR), mithin das Verhandlungsmanagement und Streitbeilegungsverfahren wie Schiedsgerichtsbarkeit und Mediation. Die interdisziplinäre Forschung von Juristen, Ökonomen und Psychologen zielt auf die Entwicklung praktisch verwertbarer Verhandlungs- und Mediationskonzepte. Diese sollen insbesondere zur Bewältigung von Konflikten in und zwischen Unternehmen eingesetzt werden. Regelmäßige Mediationskongresse bilden eine Plattform für den Wissenstransfer in die anwaltliche und unternehmerische Praxis. Junge Führungskräfte werden in Verhandlungstrainings und Mediationsausbildungen auf die kommunikativen Herausforderungen ihres Berufes vorbereitet. Weitere Workshops vermitteln Schlüsselqualifikationen für das Jurastudium gemäß §§ 23 Abs. 2, 2 S. 1 JAPO Bayern 2003.